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EU-Verbraucherschutzrichtlinie

June 12, 2014

Das neue Widerrufsrecht, das am 13 Juni 2014 in Kraft getreten ist, verpflichtet Maklerunternehmen, ihre Kunden über die gesetzlichen Widerrufsrechte zu belehren. Verbraucher haben die Möglichkeit, Maklerverträge, die als Fernabsatzvertrag geschlossen wurden, zu widerrufen. Um Ihnen Unterlagen zusenden oder einen zeitnahen Besichtigungstermin zu vereinbaren, benötigen wir Ihre Bestätigung des Widerrufsrechts.

Widerrufsrecht

Sie als Verbraucher können Verträge über Dienstleistungen von Immobilienmaklern, die "außerhalb von Geschäftsräumen" geschlossen wurden, gemäß den Regelungen im Verbraucherrecht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hierunter fällt auch die Besichtigung des Verkaufs- oder Vermietungsobjektes, wir als Makler müssen daher unsere Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht belehren.
Um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, senden Sie uns bitte eine eindeutige Erklärung (per Papier, USB-Stick, CD oder Email) in der Sie Ihren Entschluss dem Vertrag zu widerrufen formulieren, an:
GRUPPE93 Immobilien
Marktplatz 23,
91207 Lauf a.d. Pegnitz
immobilien@gruppe93.de

Erklärung zur sofortigen Tätigkeit

In der Regel ist es unpraktikabel nach Wahrung der Widerrufsfrist mit der Maklerleistung zu beginnen. Falls Sie wünschen, dass wir vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit Ihrer Dienstleistung beginnen, bitten wir Sie um eine ausdrückliche Zustimmung, dass wir vorzeitig für Sie tätig werden sollen. Wir setzen Sie in Kenntnis, dass Ihr Widerrufsrecht erlischt, sobald wir Ihre Dienstleistung vollständig erfüllt haben.

Weitere Informationen zum Verbraucherschutz

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://ec.europa.eu/info/strategy/consumers/consumer-protection_en
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